Das Ergebnis
Die Parteien
bestimmen den Inhalt der gemeinsamen Vereinbarung - dem
sogenannten Vergleich. Nach Unterschrift der beteiligten Parteien und
der Schiedsperson ist der Vergleich, wie ein Gerichtsurteil, 30 Jahre
vollstreckbar.
Kommt keine
Einigung zustande, so erhält der Antragsteller eine
Erfolglosigkeitsbescheinigung und kann Privatklage bei Gericht
einreichen.
Die Kosten des
Verfahrens liegen i. d. R. zwischen 40 - 70 € und können auch nach
Vereinbarung umgelegt werden. |